Urlaubsgesuch
Bei einer voraussehbaren Abwesenheit, die über den Rahmen des Familienurlaubs hinausgeht, müssen Eltern im Voraus eine Bewilligung einholen. Die Urlaubsgesuche sind – soweit möglich – drei Wochen vor dem Termin schriftlich der Klassenlehrperson einzureichen. Für religiöse Feiertage muss der Antrag ebenfalls drei Wochen vor dem Termin gestellt werden.
Die Schulleitung entscheidet, ob ein Urlaubsgesuch bewilligt wird. Mögliche Gründe sind in § 11 der Absenzen- und Disziplinarverordnung aufgeführt, etwa Wohnungswechsel, religiöse Feiertage oder Austauschprogramme für Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung kann auch andere Urlaubsgründe anerkennen.
| Typ | Titel | Bearbeitet |
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| Urlaubsgesuch | 24.08.2026 |